Unternehmensregister in Deutschland - Wann solltest du dich eintragen?
Was ist das Unternehmensregister?
Die Frage, ob ein Unternehmen in das Unternehmensregister eingetragen werden muss, hängt hauptsächlich von seiner Größe und Rechtsform ab. Wenn es veröffentlichungs- oder hinterlegungspflichtig ist, muss es relevante Informationen wie den Firmennamen, den Geschäftsführer und die Bilanzen in das Register eintragen lassen und damit öffentlich zugänglich machen. Das Unternehmensregister fungiert als zentrale Sammlung von Daten aller Unternehmen, die verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse, Eintragungen oder andere relevante Informationen offenzulegen.
Was kannst du im Unternehmensregister alles sehen?
Das Unternehmensregister ist eine umfassende Datenbank, die verschiedene Register zusammenführt. Hier können Unternehmen und Unternehmer alle relevanten Informationen abrufen von der Eintragung einer neuen Kapitalgesellschaft bis hin zu Bilanzen oder Handelsregisterauszügen der Konkurrenz. Die Datenbank enthält eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:
- Adressdaten
- Registereintragungen
- Jahresbilanzen
- Aktuelle sowie historische Ausdrucke
- Unternehmensträgerdaten
- ein Registerinhalt
- Informationen des Handelsregisters
- Beim Bundesanzeiger hinterlegte Bilanzen
- Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte
- Informationen und Bekanntmachungen des Partnerregisters
- Informationen und Bekanntmachungen des Genossenschaftsregistern
Es kann sein, dass bei bestimmten Abfragen der Unternehmensdaten bestimmte Gebühren anfallen. Ob und in welcher Höhe diese anfallen, hängt vom jeweiligen Quellregister ab.
Wann solltest du dich spätestens eintragen und wieso ist das so wichtig?
Es gibt eine Faustregel, die allen Gründern hilft zu bestimmen, wann es notwendig ist, ihr Unternehmen in das Handelsregister einzutragen. Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen, das einen "in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert, auch im Handelsregister eingetragen sein muss.
Folgende Rechtsformen sind bereits bei der Gründung verpflichtet, sich ins Handelsregister einzutragen:
- Eingetragene Kaufleute (e.K.), gemäß § 1 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
- Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG)
Viele Einzelunternehmer glauben fälschlicherweise, dass eine Eintragung ins Handelsregister nicht erforderlich ist. Sobald jedoch die gewerbliche Tätigkeit einen bestimmten Umfang übersteigt, ist die Eintragung unvermeidlich. Die Entscheidung, ob ein Unternehmen als in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb gilt und somit ins Handelsregister eingetragen werden muss, wird anhand verschiedener Kriterien wie Jahresumsatz, Kapital, Anzahl der Geschäftsvorgänge oder Beschäftigtenzahl getroffen. Der Umsatz dient hierbei oft als Schwellenwert.
Welche rechtliche Wirkung hat die Eintragung?
Als eingetragener Kaufmann oder Kauffrau im Handelsregister unterliegst du der Buchführungspflicht. Was bedeutet das eigentlich? Das heißt im Grunde, dass deine Geschäftsbücher Aufschluss über die Geschäftstätigkeit und Vermögenslage deines Unternehmens geben. Zu Beginn und am Ende jedes Geschäftsjahres musst du eine Bilanz für das gesamte Jahr erstellen und eine Inventur durchführen, die für 10 Jahre aufbewahrt werden muss. Es ist hier auch deine Pflicht, die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs einzuhalten. Die Geschäftskorrespondenz muss je nach Unternehmensform bestimmte Angaben enthalten, wie die genaue Firmenbezeichnung, die Rechtsform, der Firmensitz, das Registergericht und die Registernummer.
Früher war das HGB die wichtigste Regelung für deutsche Unternehmen, jedoch gibt es heute bereits viele internationale Gesetze, die auch von Bedeutung sind. Besonders wichtig ist die EU-Verordnung von 2007, nach der das Handelsregister elektronisch geführt wird. Alle Vorgänge wie Anmeldungen, Änderungen, Neu-eintragungen und Löschungen werden ausschließlich in elektronischer Form über das spezielle E-Justice-System abgewickelt.
Welche Vor- und Nachteile hat der Eintrag ins Handelsregister?
Vorteile
- Vertrauensvorschuss – die Eintragung erweckt einen positiven Eindruck und wirkt seriös.
- Nach außen ist erkennbar, dass dein Unternehmen sich an die Regelungen des HGB hält.
- Dein Unternehmen wirkt professioneller.
- Es entsteht eine vollständige Transparenz.
Nachteile
- Es fallen bestimmte Kosten an und variiert von Geschäft zu Geschäft.
- Du wirst zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das bedeutet, dass du nicht länger eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen darfst, sondern zusätzlich auch eine Bilanz inkl. Jahresabschluss und Inventur benötigst.
Wie kann man sich im Handelsregister eintragen?
Bevor du offiziell im Handelsregister eingetragen werden kannst, musst du zunächst einen Termin mit deinem Notar vereinbaren. Dieser überprüft sorgfältig alle erforderlichen Unterlagen und beglaubigt deine Dokumente, um sicherzustellen, dass alles korrekt und vollständig ist.
Sobald du dein Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt hast, musst du deinem Notar einen Kontoauszug sowie den Einzahlungsbeleg zukommen lassen. Der Notar kann dann die Eintragung ins Handelsregister initiieren, indem er die Anmeldung und alle relevanten Dokumente elektronisch an das Registergericht weiterleitet.
Die Bearbeitungszeit bis zur vollständigen Eintragung kann je nach Unternehmensform und -größe variieren und bis zu sechs bis acht Wochen dauern, insbesondere für Kapitalgesellschaften. Es ist jedoch wichtig, Geduld zu haben und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden, um einen reibungslosen Eintragungsprozess zu gewährleisten.
Wir hoffen wir konnten dir mit dem Blogpost weiterhelfen. Wenn du uns Feedback geben möchtest oder Fragen hast, dann melde dich gerne bei uns unter info@surein.de.
Bis zum nächsten Mal!
Dein SureIn Team